Newsletter 04-2010
Formulierungsvorschlag einer Mediationsklausel für Ihre Verträge
Liebe Kundinnen und Kunden, liebe Mediationsinteressierte,
Vorbeugen ist immer besser als später das Nachsehen zu haben. So auch bei Konflikten. Gerade im Wirtschaftskontext, aber auch im privaten Bereich kann man langwierige, kostspielige und nervenaufreibende gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden, wenn Sie sich im Vorfeld eines Streits mit einer Mediationsklausel im Vertrag absichern. Hier legen Sie fest, dass Sie eine außergerichtliche Streitbelegung im Fall der Fälle dem Gerichtsverfahren vorziehen. Sollte eine Einigung in der Mediation nicht zustande kommen, steht Ihnen der Weg zum Gericht immer noch offen.
Die IHK Berlin hat einen Formulierungsvorschlag für eine Mediationsklausel ins Netz gestellt, den ich Ihnen hier präsentieren möchte:
“Kommt es im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, verpflichten sich [...] die Parteien, vor Anrufung eines ordentlichen Gerichts (oder Schiedsgerichts) ein Mediationsverfahren zu durchlaufen. Der Mediator ist einvernehmlich von beiden Parteien innerhalb von drei Wochen, nachdem eine Partei der anderen Partei dieses Verlangen schriftlich zur Kenntnis gegeben hat (Mediationsantrag), zu bestimmen. Sollten sich die Parteien innerhalb dieser Frist nicht über den Mediator geeinigt haben, ist die zuständige Industrie- und Handelskammer [...] anzurufen, um einen geeigneten Mediator zu bestimmen. Zuständig ist die Industrie- und Handelskammer [...] am Sitz der Partei, an die sich das Begehren zur Aufnahme der Mediation richtet.”
Quelle: www.ihk-berlin.de/linkableblob/816428/data/Schlichtungsklauseln-data.pdf
Passen Sie die Klausel, falls erforderlich, an Ihre Bedürfnisse an. Um im gegebenen Fall nicht auch noch über die Wahl des Mediators oder der Mediatorin zu streiten, ist es beispielsweise möglich, bereits im Vertragstext eine Person Ihres Vertrauens namentlich zu benennen. Auch die Kostenaufteilung und der Ort der Mediation können im Vorhinein bestimmt werden.
Neben den genannten Zeit- und Kostengründen ist Mediation das Verfahren, in dem Sie selbst das Ergebnis der Auseinandersetzung mit der professionellen Unterstützung des Mediators oder der Mediatorin steuern und gestalten können. Damit erhöhen Sie ganz entscheidend die Chance, dass der Konflikt wirklich zu Ihrer langfristigen Zufriedenheit gelöst wird und kein fauler Kompromiss ist! Überlegen Sie, ob Sie im neuen Jahr diesen Weg der alternativen Streitschlichtung einschlagen wollen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen für Weihnachten ein FRIEDVOLLES Fest und ganz viel Freude, Energie und Mut für neue Pfade im kommenden Jahr!
Herzliche Grüße,
Ihre Heidi Groß
PS. Leiten Sie den Newsletter gerne an Interessierte weiter, z. B. Ihre Rechtsvertretung.