Newsletter 03-2011
Mediationsgesetz endlich verabschiedet
Liebe Kundinnen und Kunden, liebe Mediationsinteressierte,
am 15.12.11 wurde das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung im Bundestag verabschiedet. Über dieses Thema möchte ich Ihnen heute berichten (1.). Außerdem lade ich Sie ganz herzlich zum Seminar “Projektarbeit konstruktiv gestalten” ein (2.).
1.) Erstes deutsches Mediationsgesetz im Bundestag verabschiedet
Nach dreieinhalb Jahren wurden die Regelungen der EU-Richtlinie 2008/52/EG, die bereits zum 21.05.2011 in nationales Gesetz hätte umgesetzt werden sollen, im Bundestag als sog. Mediationsgesetz verabschiedet. Jetzt nimmt das Gesetz seinen Weg zum Bundesrat und muss ggf. den Vermittlungsausschluss passieren, bis es in weiteren Schritten offiziell in Kraft treten kann.
Das neue Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung nahm kurzfristig noch eine nicht unerhebliche Wendung, indem die gerichtsinterne Mediation gestrichen wurde und Ausbildungsstandards für Mediatoren verankert wurden. Ich habe einen Ausschnitt der letzten Diskussionen von einigen anwesenden Sachverständigen zum Gesetzentwurf in einer Veranstaltung der Europa-Universität Viadrina miterlebt. (Die Sachverständigen-Liste nennt acht Personen, davon 100% Juristen, eine Frau). Interessant fand ich dort u. a. die Kategorisierung der Mediatorinnen und Mediatoren in außergerichtliche und/oder freie Mediatoren. In der Vorstellungsrunde wurden die Teilnehmenden nach Aufruf aufgefordert aufzustehen, damit sich die Anwesenden über die Zusammensetzung des Publikums ein Bild machen konnten. Auf die Frage hin, wer als außergerichtliche/r Mediator/in dabei sei, waren viele Mediator/innen ohne juristischen Grundberuf erst mal so verwirrt, dass sie gar nicht oder sehr verzögert aufgestanden sind, bis sie – im Laufe der Veranstaltung – verstanden haben, dass sie möglicherweise gemeint waren. Ich persönlich war sehr irritiert über die Begrifflichkeiten und Abgrenzung. In Hinblick auf die inzwischen wieder verworfene gerichtsinterne Mediation ist es aus juristischer Perspektive natürlich nachvollziehbar, hier zu unterscheiden. Ob der Arbeitskreis “Zertifizierung für Mediatorinnen und Mediatoren” die Vielfalt der fachlichen Hintergründe und der Geschlechterverteilung widerspiegelt, konnte ich in meinen Recherchen leider nicht herausfinden. Ich vermute nicht.
Der zeitliche Umfang der Ausbildung zum “Zertifizierten Mediator” der Rechtsverordnung wird auf 120 Stunden festgesetzt. In den drei großen Mediationsverbänden Bundesverband Mediation (BM), Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM) und Bundesverband Mediation Wirtschaft und Arbeitswelt (BMWA) werden derzeit 200 Stunden gefordert. Es gibt auch Weiterbildungen mit wesentlich weniger Stunden. Bisher kann man sich auch ohne Ausbildung Mediator nennen. Ich persönlich habe meine Ausbildung nach den Standards des BM absolviert.
Das Mediationsgesetz (Stand 01.12.11) im Überblick:
§ 1: Begriffsbestimmungen
- Definiert das Mediationsverfahren und die Rolle des Mediatiors
- Die außergerichtliche, gerichtsnahe und gerichtsinterne Mediation entfällt in der Unterscheidung; hier gibt es eine wesentliche Veränderung zum ursprünglichen Gesetzentwurf
§ 2: Verfahren; Aufgaben des Mediators
- Regelt das Mediationsverfahren, die Pflichten des Mediators und den Einbezug Dritter
§ 3: Offenbarungspflichten; Tätigkeitsbeschränkungen
- Regelt, unter welchen Gegebenheiten ein Mediator nicht tätig werden darf und die Informationspflicht gegenüber den Parteien hinsichtlich seines fachlichen Hintergrundes
§ 4: Verschwiegenheitspflicht
- Regelt, unter welchen Umständen der Mediator zur Verschwiegenheit bzw. zur Offenlegung verpflichtet ist
§ 5: Aus- und Fortbildung des Mediators; zertifizierter Mediator
- Es wird eine gesetzliche Berufsbezeichnung „Zertifizierter Mediator“ per Rechtsverordnung, die Aus- und Fortbildungsstandards festgelegt, eingeführt. Damit wird die bisherige Beliebigkeit aufgehoben, indem dieser zusätzliche Paragraph im Gesetz ergänzt wurde
- Die Ausbildungsinhalte werden in fünf Punkten grob skizziert
- Für Details siehe S. 18-20 der Drucksache 17/8058 zum Mediationsgesetz.
§ 6: Verordnungsermächtigung
- Das Bundesministerium für Justiz wird ohne Zustimmung des Bundesrats ermächtigt, genaue Anforderungen an die Aus- und Fortbildung (Inhalte, Zeitumfang, Fortbildungsintervalle), Lehrkräfte, Zertifizierung und den Abschluss zu erlassen
- Eine Übergangsregelung für bereits tätige Mediatoren muss festgelegt werden
§ 7: Wissenschaftliche Forschungsvorhaben; finanzielle Förderung der Mediation
- Es können wiss. Forschungsvorhaben vereinbart werden, um die Folgen einer finanziellen Förderung der Mediation für die Länder zu ermitteln
- Regelt die finanzielle Fördermöglichkeit von rechtsuchenden Personen
§ 8: Evaluierung
- Zusätzlicher Paragraph gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf
- Die Auswirkungen des Gesetzes auf die Entwicklung der Mediation sowie die Aus- und Fortbildungssituation soll nach fünf Jahren evaluiert werden und ggf. neue gesetzgeberische Maßnahmen nach sich ziehen
§ 9: Übergangsbestimmung
- Regelt den Übergang von aktuell angebotener gerichtsinterner Mediation in Zivilsachen, in der Verwaltungsgerichtbarkeit, der Sozialgerichtsbarkeit, der Finanzgerichtsbarkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeit
„[…]Die im Regierungsentwurf vorgesehenen Bestimmungen zur gerichtsinternen Mediation werden gestrichen. Im Interesse einer klaren gesetzlichen Abgrenzung der richterlichen Streitschlichtung von der Mediation werden die bisher praktizierten unterschiedlichen Modelle der gerichtsinternen Mediation in ein erheblich erweitertes Güterichterkonzept überführt und dieses auch auf die Verfahrensordnungen der Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs-, Patent-, Marken- sowie Finanzgerichte ausgedehnt. […]“ (Quelle: Drucksache 17/8058 des Deutschen Bundestags; S.1)
Eine ausführliche, chronologische Aufstellung von Texten, Stellungnahmen sowie Pressemitteilungen zum Mediationsgesetz finden Sie auf der Webseite von beck-aktuell.
Ich hoffe, ich habe als Nicht-Juristin alles richtig zusammengefasst.
2.) Seminar: »» Projektarbeit konstruktiv gestalten
In Mosbach bei Heidelberg gebe ich mit einer Kollegin ein Seminar, in dem es um die klassischen Konfliktfelder in der Projektarbeit geht. Es findet in einer ruhig gelegenen verdi-Bildungsstätte statt, die in der freien Zeit zu Spaziergängen über Felder, Wiesen und Bauernhöfe einlädt. Das Seminar ist für Betriebs-und Personalräte ausgeschrieben und kann gleichzeitig von interessierten „Selbstzahlern“, die nicht verdi-Mitglied sind, gebucht werden.
Ich persönlich fände es sehr spannend, wenn die Gruppe bunt gemischt ist und so den realen Alltag im betrieblichen Umfeld mit den kontroversen Interessenlagen abbildet. Bei der Teilnehmendenauswahl wird von der Bildungsstätte bereits darauf geachtet, dass sich der Kreis aus jüngeren und älteren Mitgliedern aus unterschiedlichen Regionen Deutschlands mit verschiedenem beruflichen Hintergrund zusammensetzt. So haben wir eine heterogene Gruppe, die im Seminar miteinander auskommen muss und trotzdem Spaß am gemeinsamen Lernen haben soll. Wie man solch eine Gruppenkonstellation team- und arbeitsfähig macht, wird Teil des Seminares sein.
Titel: Projektarbeit konstruktiv gestalten
Inhalte:
- Kritische Erfolgsfaktoren im Projektmanagement
- Teamphasen und -rollen
- Umgang mit Unterschiedlichkeit und Systemperspektive
- Stufen der Konflikteskalation
- Kommunikations- und Mediationstechniken zur Konfliktprävention und -deeskalation
- Verfahren und Voraussetzungen der Mediation
- Übungen, Rollenspiel, Kurzfilme
- Praktisches für den Projektalltag
Kosten: 820,00 € Seminargebühr + 466,00 € Tagungspauschale (Unterkunft im Einzelzimmer inkl. Vollverpflegung) – Gesamtpreis: 1.286,- Euro
Datum/Ort: Mo, 12.03. – Fr, 16.03.12 in Mosbach
Anmeldung: http://www.bst-mosbach.verdi.de – Seminarnummer: MO0112031206
AP: Renate Banholzer, Tel. 06261-942-160, E-Mail: renate.banholzer@verdi.de
Ich würde mich freuen, wenn ich bekannte Gesichter dort wieder sehen würde. Das Seminar bietet sicherlich eine gute Gelegenheit, sich abseits des Alltags selbst besser kennenzulernen und sein eigenes Team- und Konfliktverhalten im geschützten Raum zu reflektieren.
Zwei Tage vor Heiligabend hoffe ich nun, dass Sie alles Notwendige erledigt haben, damit Sie ein entspanntes und friedliches Weihnachtsfest feiern können! Für 2012 wünsche ich Ihnen beruflich und privat alles Gute – Glück, Gesundheit und viel Lebensfreude!!!
Herzliche Grüße,
Ihre Heidi Groß
PS. Viele Versicherungen haben Mediation inzwischen in ihr Leistungspaket aufgenommen. Fragen Sie nach, auch wenn es nicht in Ihrer Police steht!
PPS. Leiten Sie diesen Newsletter gerne an interessierte Personen weiter!