Newsletter 01-2012

Liebe Kundinnen und Kunden, liebe Mediationsinteressierte,

nach dem ausführlichen letzten Newsletter, möchte ich mich heute wieder kürzer fassen, Ihnen mein aktuelles Frühlings-Special vorstellen und Sie über den Status des Mediationsgesetzes informieren.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Herzliche Grüße,
Ihre Heidi Groß

PS. Leiten Sie den Newsletter und das Angebot gerne an potenzielle InteressentInnen weiter!

Frühlings-Special: 23% Rabatt auf alle Leistungen
Anlässlich des diesjährigen EqualPayDay am 23.03.12 gewähre ich weiblichen Auftraggebern ab dem 23.03.12 für die Dauer von 23 Tagen 23% Rabatt auf mein komplettes Leistungsangebot – Mediation, Training, Vorträge, Seminare.
>>> Starten Sie den Frühjahrsputz: Trübsal raus – Sonne rein!

Mediationsgesetz im Vermittlungsausschuss
Es klang so gut, als das Mediationsgesetz kurzfristig doch noch die Kurve bekam, eine Einigung hinsichtlich der strittigen richterlichen Mediation erzielt werden konnte und das Gesetz am 15.12.11 im Bundestag angenommen wurde. Leider wurde es am 10.02.12 im Bundesrat nicht verabschiedet, sondern der Vermittlungsausschuss angerufen.

Das erweiterte Güterichtermodell gefällt nicht allen Bundesländern, daher soll die gerichtsintere Mediation, die in einigen Bundesländern bereits praktiziert wird, beibehalten und in den Prozessordnungen verankert werden. Als Begründung wird die Aufrechterhaltung der Methodenvielfalt außergerichtlicher Konfliktbeilegung genannt (siehe Drucksache_10-12). Mit der richterlichen Mediation soll gleichzeitig die außergerichtliche Mediation bekannter gemacht und gefördert werden.