Newsletter 02-2012
Was bringt das erste deutsche Mediationsgesetz?
Liebe Kundinnen und Kunden, liebe Mediationsinteressierte,
haben Sie mitbekommen, dass am 26.07.12 das erste deutsche Mediationsgesetz in Kraft getreten ist? – Wenn Ihre Antwort „Nein“ lautet, sind Sie nicht der oder die einzige. Leider. Nach wie vor fristet die Mediation als außergerichtliche Streitbeilegungsmethode in unserem Land noch immer ein Schattendasein. Dabei sprechen viele Gründe für dieses Verfahren zur Konfliktlösung:
- Eine Mediation ist in der Dauer wesentlich kürzer als ein Gerichtsverfahren. -> Wir sprechen hier über Tage oder Wochen statt über Monate und Jahre. Das heißt, Ihre Nerven und Gesundheit profitieren maßgeblich bei dieser Wahl und Ihr Geschäft kann weiter gehen.
- Eine Mediation ist bei höheren Streitwerten (z. T. erheblich!) kostengünstiger als ein juristisches Verfahren. -> In der Regel wird nach Stundensatz abgerechnet, somit wird nur nach Aufwand bezahlt.
- In einer Mediation bringen Sie Ihre wichtigsten Interessen und Bedürfnisse in die Streitlösung ein, die bei einer Gerichtsentscheidung oft außer Acht gelassen werden.-> Sie bestimmen, worauf es Ihnen wirklich ankommt und haben direkten Einfluss auf die Konfliktlösung. Damit steigt Ihr persönlicher Zufriedenheitsgrad erheblich, und Sie können Ihrem Konfliktpartner nach dem Streit noch auf Augenhöhe begegnen.
In meinem vorletzten Newsletter 03-2011 habe ich die Punkte, die das Gesetz regelt, bereits kurz zusammengefasst. Lesen Sie gerne das Mediationsgesetz im Originaltext, wenn Sie an Einzelheiten interessiert sind. Im Gang durch den Vermittlungsausschluss änderte sich noch einmal der Streitpunkt der gerichtlichen Mediation. Die Gesetzesregelung sieht nun vor, dass sich Richter nicht mehr gleichzeitig „Mediator“ nennen dürfen. Dieser Titel bleibt den außergerichtlichen Kolleginnen und Kollegen vorbehalten. Eine gerichtsinterne Mediation, wie sie bereits an einigen Gerichten in verschiedenen Bundesländern von “Richter-Mediatoren” durchgeführt wurde, gibt es nun nicht mehr. Als Kompromisslösung einigte man sich darauf, dass bestimmte Richter in einem Güteverfahren mediative Techniken anwenden dürfen. Der Güterichter ist in diesem Fall nicht entscheidungsbefugt.
Was heißt das nun konkret für Sie als Verbraucherin und Verbraucher? – Wenn Sie einen rechtlichen Konflikt lösen möchten, haben Sie dazu drei Möglichkeiten:
- Sie wählen klassisch einen Anwalt oder eine Anwältin Ihres Vertrauens, geben Ihrer Rechtsvertretung alles Wichtige an die Hand und lassen sie alles Nötige gemäß der Gesetzeslage erledigen.
- Im Fall einer Klage oder Berufung bitten Sie das Gericht um eine Einigung vor dem Güterichter. Räumt das Gericht diese Möglichkeit ein und stimmt die Gegenpartei zu, kann versucht werden, in einer Güteverhandlung und weiteren Güteversuchen eine Einigung zu erzielen. Der Güterichter, nicht entscheidungsbefugt, kann hierbei alle Methoden der Konfliktbeilegung wählen, einschließlich der Mediation.
- Sie wählen die außergerichtliche Mediation als Konfliktbeilegungsmethode, wenn die andere Partei diesem Weg zustimmt. -> Die Teilnahme an diesem Verfahren muss freiwillig sein!
a) Sie entscheiden sich im Vorfeld für eine Mediation und können im Fall des Scheiterns den gerichtlichen Weg jeder Zeit noch beschreiten.
b) Wenn der zuständige Richter in einem Verfahren eine Lösung per Mediation als sinnvoll erachtet, kann er von sich aus die Streitparteien dazu auffordern, eine außergerichtliche Konfliktlösung in Betracht zu ziehen. Dazu kann ein Informationsgespräch angeordnet werden. Sollte die Mediation nicht zustande kommen oder scheitern, wird das Verfahren gerichtlich fortgesetzt. Kommt eine Mediation zustande, wird das Verfahren ausgesetzt.
Hinweis: Die meisten Rechtschutzversicherungen übernehmen inzwischen auch für eine Mediation die Kosten mit unterschiedlichen Regelungen. -> Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, auch wenn in Ihrer Versicherungspolice nichts dazu steht!
Wenn Sie diese andere Art der Streitkultur in Form der Mediation als sinnvoll erachten und fördern möchten, dann machen Sie den Inhalt dieses Newsletters doch mal zum Thema – beim Mittagessen mit Ihren Kolleginnen und Kollegen, beim anliegenden Stammtisch oder Ihrem nächsten Familientreffen. Streitfelder gibt es überall – im privaten Umfeld, in der Nachbarschaft, im Ehrenamt oder auch im beruflichen Kontext.
Haben Sie weitere Fragen, dürfen Sie mich gerne kontaktieren.
Für heute wünsche ich Ihnen erst Mal einen schönen Herbst! Genießen Sie die letzten warmen Sonnenstrahlen!
Herzliche Grüße,
Ihre Heidi Groß
PS. Leiten Sie den Newsletter gerne an potenzielle InteressentInnen weiter!